Um die globale Erderwärmung bis 2050 auf 1,5 Grad zu begrenzen, muss jetzt gehandelt werden. Die Politik sammelt derzeit Informationen, um Transparenz zu schaffen. Auf spätere Regulationen können sich Unternehmen bereits einstellen. Heute noch unverbindliche Richtlinien zeigen, was zu erwarten ist.
01.08.2019
Bedachtes Vorgehen | EU Klimapolitik
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Es bleiben noch etwa elf Jahre, um die Weichen zu stellen, damit die globale Erderwärmung auf unter 1,5 Grad begrenzt bleibt, wie der Weltklimarat IPCC berechnet hat. Das Ziel der Begrenzung auf 1,5 Grad basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen. Bei der Klimakonferenz in Paris 2015 haben sich die 196 Unterzeichner des Vertrags auf eine Begrenzung auf deutlich unter zwei Grad geeinigt. Werden die nationalen Beiträge von allen Staaten konsequent umgesetzt, laufen wir jedoch auf eine globale Erderwärmung von 3,1 Grad bis zum Jahr 2050 zu.
Das ist in 31 Jahren – viele von uns werden die Auswirkungen des Klimawandels mit voller Wucht erleben.
EU nimmt Fahrt auf
Um die globale Erderwärmung auf unter zwei Grad zu begrenzen, müssen politische Entscheidungen getroffen werden. Derzeit beobachte ich ein sehr bedachtes Vorgehen der Politik sowohl in Europa als auch in Deutschland. Die EU hat im März 2018 einen ambitionierten Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums verabschiedet, der das Thema Klimawandel in den Vordergrund rückt. Ich finde es sehr positiv, was die EU zu diesem Thema unternimmt, auch wenn der Aktionsplan selbst nicht bindend ist.
Die EU bewegt sich bei Fragen des Klimarisikos mit einer Geschwindigkeit, die wir bisher so nicht kannten.
Beobachter haben mir signalisiert, dass sich die Europäische Union bei Fragen zu Klimarisiken mit einer Wucht und Geschwindigkeit bewegt, die wir bisher so nicht kannten.
Derzeit tut sich vieles im Bereich des „Soft Law“ – nichtbindende Empfehlungen werden veröffentlicht. Die BaFin hat zum Beispiel ein Merkblatt für Ende 2019 angekündigt. Neben den Regulatoren wird auch der Gesetzgeber zunehmend aktiv. So wurde in Umsetzung der Corporate-Social–Responsibility-Richtlinie (CSR-Richtlinie) in Deutschland eine Berichterstattungspflicht für Unternehmen zu nichtfinanziellen Risiken ins Handelsgesetzbuch aufgenommen. Der Gesetzgeber bringt sich in Stellung, um zeitgemäße Gesetze in Hinblick auf die globale Erderwärmung erlassen zu können. Das ist ein sehr bedachtes Vorgehen.