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Immobilien mit Impact | Artikel-9-Tauglichkeit nachweisen
Dem Immobiliensektor kommt eine Schlüsselrolle für die Dekarbonisierung der Wirtschaft und Einhaltung des 1,5 °C-Limits zu. Viele Bestandshalter sowie auch Finanzierer und Investoren erkennen die strategische Relevanz klimagerechter Sanierungspläne und sind entschlossen, ihrer Verantwortung gerecht zu werden sowie eine Vorreiterrolle in ihrem Wettbewerbsumfeld einzunehmen.
Als „Goldstandard“ für nachhaltige Fonds gilt die Einstufung als „dunkelgrün“ oder Impact-Produkt entsprechend Artikel 9 der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR). Doch insbesondere im Bereich der Bestandsimmobilien bestehen noch große Unsicherheiten hinsichtlich regulatorischer Anforderungen und Maßgaben. In diesem Umfeld verbreiten sich auch Missverständnisse – etwa zum Bezug zwischen SFDR und EU-Taxonomie.
Der vorliegende Leitfaden ist für all jene gedacht, die trotz bestehender Unklarheiten schon jetzt einen neuen oder bestehenden Immobilienfonds als nachhaltig (im Sinne von klimafreundlich) gemäß Artikel 9 kategorisieren möchten. Er dient als Argumentationshilfe und stellt ein Instrument vor, das geeignet erscheint, um die Anforderungen von Artikel 9 zu erfüllen: die Temperature-Alignment-Metrik XDC („X-Degree Compatibility“) und die speziell für Immobilien entwickelte Version XDC4RE („XDC for Real Estate“).
Die im Report ausgeführten Informationen und Argumente, bieten Entscheider*innen aus der Immobilienbranche ein Instrumentarium, um sich mit ihren Investments trotz rechtlicher Unsicherheiten klar zum 1,5 °C-Ziel zu bekennen und auf dieser Grundlage die Artikel 9-Tauglichkeit überzeugend gegenüber Aufsicht und Öffentlichkeit zu kommunizieren.
Als „Goldstandard“ für nachhaltige Fonds gilt die Einstufung als „dunkelgrün“ oder Impact-Produkt entsprechend Artikel 9 der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR). Doch insbesondere im Bereich der Bestandsimmobilien bestehen noch große Unsicherheiten hinsichtlich regulatorischer Anforderungen und Maßgaben. In diesem Umfeld verbreiten sich auch Missverständnisse – etwa zum Bezug zwischen SFDR und EU-Taxonomie.
Der vorliegende Leitfaden ist für all jene gedacht, die trotz bestehender Unklarheiten schon jetzt einen neuen oder bestehenden Immobilienfonds als nachhaltig (im Sinne von klimafreundlich) gemäß Artikel 9 kategorisieren möchten. Er dient als Argumentationshilfe und stellt ein Instrument vor, das geeignet erscheint, um die Anforderungen von Artikel 9 zu erfüllen: die Temperature-Alignment-Metrik XDC („X-Degree Compatibility“) und die speziell für Immobilien entwickelte Version XDC4RE („XDC for Real Estate“).
Die im Report ausgeführten Informationen und Argumente, bieten Entscheider*innen aus der Immobilienbranche ein Instrumentarium, um sich mit ihren Investments trotz rechtlicher Unsicherheiten klar zum 1,5 °C-Ziel zu bekennen und auf dieser Grundlage die Artikel 9-Tauglichkeit überzeugend gegenüber Aufsicht und Öffentlichkeit zu kommunizieren.